Am 5. Mai 2011 eröffnete die Deutsche Herzstiftung e. V. gemeinsam mit HERZKIND e. V. eine sozialrechtliche Beratungsstelle für Menschen mit angeborenem Herzfehler. Unser Ziel ist es, betroffene Familien mit herzkranken Kindern oder selbst betroffene erwachsene Personen mit angeborenen Herzfehlern bei der Inanspruchnahme gesetzlich verbriefter Leistungen zu unterstützen, z. B. bei Anträgen für den Schwerbehindertenausweis oder bei Rehabilitationsmaßnahmen. Wir geben ihnen Tipps im Umgang mit der Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Rentenversicherungsträgern. Auch beraten wir Betroffene bei möglichen Widerspruchsverfahren und geben Auskunft über die rechtlichen Bestimmungen der Integration herzkranker Kinder in Kindergarten, Schule und Berufsausbildung und informiert über Sportmöglichkeiten für herzkranke Kinder. Wir stehen auch Rechtsbeiständen im sozialrechtlichen Klageverfahren als Ansprechpartner zum Thema AHF zur Verfügung. Darüber hinaus vermitteln wir Hilfen und Angebote rund um das Thema „Leben mit einem angeborenen Herzfehler“. Unsere Beratung ist unabhängig von Alter, Konfession und Nationalität. Die Beratungsstelle gibt zwar fachlich kompetente Hilfen, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch Rechtsanwälte und leistet keinen rechtlichen Beistand bzw. rechtliche Vertretung. Darauf werden die Ratsuchenden hingewiesen. Die Beratungsstelle hat sich mittlerweile als überregionales Beratungsangebot etabliert.
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